Qualitätssicherung
Die Berufsbezeichnungen "Sachverständige" und "Gutachterin" sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Auftraggeber eines Gutachtens, die Qualifikation und die Qualitätssicherung "seiner" Gutachterin kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.
Nach einem 2-jährigen nebenberuflichen Aufbaustudium bei dem bundesweit renommierten Ausbildungsinstitut, der Sprengnetter Akademie, Sinzig (Inhaber Dr.-Ing. H.O. Sprengnetter), habe ich im Jahre 2004 die Abschlussprüfung zur "Geprüften Sachverständigen (WF) für Immobilienbewertung" absolviert.
Diese geprüften Sachverständigen müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen (alle 6 Jahre wird durch eine erneute Prüfung der aktuelle Wissensstand überprüft). Zudem unterliegen diese Sachverständigen einer ständigen überwachung (jährliche stichprobenhafte Kontrolle von Arbeitsproben) und sind zu regelmäßiger Weiterbildung, Qualitätssicherung und hinreichender Haftpflichtversicherung verpflichtet. Das unten dargestellte Logo garantiert Ihnen demzufolge eine gesichterte Gutachtenqualität.
Der hohe Standard der Qualitätssicherung und des Images der Sprengnetter Akademie ist auch daran abzulesen, dass dieses auch Inhaber einer der beiden in Deutschland von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (dessen Träger der Bund, die Bundesländer und die deutsche Wirtschaft sind) akkreditierten Zertifizierungsstellen für Personenzertifizierungen von Bewertungssachverständigen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 ist.
(siehe Näheres unter www.sprengnetter.de)